Dauergrabpflege

Was bedeutet das?

Die Dauergrabpflege unterscheidet sich von der jährlichen Grabpflege lediglich in der Vertragsgestaltung. Auch hier basiert der Vertrag auf Ihren Wünschen und Anliegen.

Ein Dauergrabpflegevertrag hat eine Laufzeit von mehreren Jahren. Er wird ab fünf Jahren angeboten, üblich sind aber längere Laufzeiten, bis hin zum Ende der Nutzungszeit der Grabstätte. Der besondere Vorteil eines Dauergrabpflegevertrages liegt darin, dass Preissteigerungen über die gesamte Laufzeit ausgeschlossen sind, d. h. dass auch noch in vielen Jahren die Grabpflege zu den heute aktuellen Preisen ausgeführt wird. Je länger also ein Dauergrabpflegevertrag läuft, umso günstiger wird er, wenn man die gesamte Laufzeit betrachtet.